Fragen und Antworten

F: Kann ich mit einem Touristenvisum in Dänemark heiraten?

A: Ja, Sie können in Dänemark mit einem gültigen Schengen-Visum heiraten. Achten Sie bitte darauf, daß das Visum kein nationales Visum ist. Denn es ist oft der Fall, daß Sie nach einer Visumverlängerung im Lande Ihres Aufenthalts genau ein solches nationales Visum erhalten und dementsprechend keine Ehe in Dänemark schließen dürfen. Falls Sie ein Visum für mehrmalige Einreisen in das Schengen-Gebiet besitzen, achten Sie bitte auch darauf, daß die Anzahl der im Visum erlaubten Aufenthaltstage noch nicht ausgeschöpft wird.

F: Kann ich nach der Eheschließung gleich in Deutschland bleiben?

A: Nachdem das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union am 28.08.2007 in Kraft getreten ist, dürfen Sie in Deutschland leider nicht bleiben, weil die Familienführung von diesen Richtlinien neu geregelt wird. Nach der Eheschließung müssen Sie aus Deutschland ausreisen und einen Antrag auf Familienzusammenführung bei der zuständigen deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland stellen. 

F: Ist in Dänemark eine gleichgeschlechtliche Ehe möglich?

A: Ja. Es ist jetzt möglich, da frühere Beschränkungen nicht mehr gelten. Die dafür benötigten Unterlagen sind wie bei den traditionellen Paaren.

F: Ich bin russische Staatsangehörige, meine Scheidungsurkunde wurde 2006 konsularisch legalisiert. Nun ist Dänemark dem Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten, und deshalb benötigt man eine Apostille. Was soll ich tun?

A: Wurde Ihr Dokument vor Januar 2007 legalisiert, wird es in Dänemark uneingeschränkt weiterhin anerkannt.

F: Ich habe gehört, daß Dänemark dem Haager Übereinkommen beigetreten ist. Bedeutet es, daß alle Dokumente mit Apostille versehen werden müssen?

A: Ja, wenn Ihr Dokument in einem der Mitgliedsstaaten des Haager Übereinkommens ausgestellt wurde, ist eine Apostille erforderlich. Ist Ihr Land kein Mitgliedsland des Haager Übereinkommens, gilt weiterhin die konsularische Legalisation.

F: Welche Dokumente muß man vor der Eheschließung mit Apostille versehen lassen?

A: Lediglich Scheidungsurkunden/Scheidungsurteile und Sterbeurkunden werden mit einer Apostille beglaubigt.

F: Wie kann man eine Familienstandsbescheinigung in Rußland erhalten?

A: In Rußland gibt es keine elektronische Datenbank mit Angaben zum Familienstand russischer Bürger, deshalb können Sie eine Erklärung darüber notariell beurkunden lassen, daß Sie nicht verheiratet sind. Oder Sie können auch versuchen, eine Bescheinigung Vordruck Nr. 35 im Standesamt an Ihrem Meldeort zu beantragen.

F: In welche Sprache sollen die Dokumente übersetzt werden?

A: Alle Dokumente zur Eheschließung müssen von beeidigten Dolmetschern oder Übersetzungsbüros ins Englisch, Deutsche oder Dänische übersetzt und beglaubigt werden.

F: Ist es möglich, innerhalb eines Tages zu heiraten?

A: Ja, es ist möglich. Dafür muß aber die Erklärung zum Familienstand (Familienstands-bescheinigung) mit einer Apostille versehen werden. Die Dokumente für eine Blitz-Eheschließung müssen 5 - 7 Wochen vor dem geplanten Termin eingereicht werden.

F: Wir haben in Dänemark geheiratet. Brauchen wir eine Apostille für die Heiratsurkunde?

A: Die Heiratsurkunde wird in Deutschland gemäß einem 1936 zwischen Deutschland und Dänemark geschlossenen bilateralen Abkommen ohne Apostille anerkannt. Es kommt aber vor, daß einige Beamte vor Ort trotzdem eine Apostille verlangen, was aber nicht rechtens ist. Für die Anerkennung der Eheschließung in Rußland, den GUS-Staaten, Israel, den USA und anderen Mitgliedsstaaten des Haager Übereinkommens ist eine Apostille ZWINGEND erforderlich.

F: Ich möchte den Familiennamen meines Ehemannes annehmen. Ist das möglich?

A: Seit 01.04.2006 dürfen Sie bei der Eheschließung den Familiennamen Ihres Ehemannes nicht mehr annehmen. Eine Namensänderung können Sie am Wortort Ihre Ehemannes vornehmen.

F: Reicht es, bei der Eheschließung Dokumente in Kopie und Übersetzung zu haben, oder muß man entsprechende Originale einreichen?

A: Um einen Termin in Dänemark zu bekommen, können Sie Kopien (mit Ausnahme von Scheidungsurkunde/Scheidungsurteil und Sterbeurkunde) einreichen. Bei der Eheschließung müssen alle Dokumente im Original vorliegen.

F: Wir möchten unsere Ehe in Dänemark schließen. Könnten wir uns bei unseren Freunden in Kopenhagen aufhalten?

A: Es kommt darauf an, wo sie Ihre Eheschließung geplant ist. Die dänischen Gemeinden verlangen, daß Sie 2-3 Tage in der Gemeinde verbringen, wo Ihre Hochzeit stattfindet.

F: Was soll ich tun, um eine dänische Ehe in Rußland zu legalisieren?

A: Die Heiratsurkunde muß zuerst mit einer Apostille verseht, dann ins Russische übersetzt und anschließend von einem russischen Notar beglaubigt werden. Danach können Sie das Original und die Übersetzung der Heiratsurkunde bei entsprechenden russischen Behörden vorlegen.

F: Nach der Eheschließung in Dänemark habe ich keinen Aufenthaltstitel für Deutschland erhalten und wurde zurückgeschickt, um eine Familienzusammenführung über das deutsche Konsulat in Rußland zu beantragen. Welche Schritte soll ich unternehmen?

A: Nach der Beglaubigung durch Apostille und Übersetzung der Dokumente, wie in der vorstehenden Frage erörtert, gehen Sie bitte zur Paß- und Visastelle und lassen einen Stempel über die Eheschließung in Ihren Inlandspaß setzen. Dann können Sie alle Unterlagen beim deutschen Konsulat einreichen. Eine Liste dieser Unterlagen finden sie auf der Internet-Seite des für Ihre Region zuständigen deutschen Konsulats.

F: Bei der Anmeldung zur Eheschließung habe ich das Original meiner Scheidungsurkunde abgegeben. Vielleicht brauche ich die aber in Deutschland wieder. Werde ich die Urkunde zurückerhalten?

A: Ja, natürlich. Das Original Ihrer Urkunde erhalten Sie nach der festlichen Eheschließung auf jeden Fall zurück.

F: Ich habe geheiratet und eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland erhalten. Ich habe aber zu Hause in Rußland eine 7-jährige Tochter. Kann ich sie nach Deutschland holen?

A: Sie sollen folgende Unterlagen vorbereiten: Geburtsurkunde samt Apostille sowie notariell beglaubigte Zustimmung des Vaters zur Ausreise des Kindes zum ständigen Wohnsitz in Deutschland zusammen mit der Mutter samt Apostille. Dann können einen Antrag auf Familienzusammenführung beim deutschen Konsulat stellen.

F: Mein Visum hat den Vermerk „Ohne Berechtigung zur Eheschließung“. Darf ich in dem Fall doch heiraten?

A: Gemäß einer neuen Vereinbarung zwischen Dänemark und Deutschland dürfen Sie keine Ehe in Dänemark schließen, wenn Sie einen solchen Vermerk im Visum haben.

F: Ich bin nach Deutschland mit einem Visum zur Eheschließung gekommen. Die Ehe kann aber mit dem Mann nicht geschlossen werden, der mir Einladung geschickt hat. Darf ich einen anderen in Dänemark heiraten?

A: Nein, das dürfen sie nicht. In Ihrem Visum ist der Name Ihres Verlobten angegeben. Das Visum ist für die Eheschließung mit der konkreten Person in Deutschland ausgestellt worden.

F: Wir möchten in Dänemark heiraten, haben jedoch leider keine Zeugen. Was sollen wir in dem Fall tun?

A: Keine Panik, fast alle Gemeinden stellen Zeugen kostenlos zu Ihrer Verfügung.

F: Könnten Sie helfen? Ich lebe in Deutschland als Asylant und habe eine Freundin, wir möchten in Dänemark heiraten. Ist das in meiner Situation möglich?

A: Leider nicht, weil Sie kein gültiges Schengen-Visum haben.

F: Ich habe alle Unterlagen für eine Eheschließung in Dänemark vorbereitet, auch meine Scheidungsurkunde mit einer Apostille beglaubigen lassen. Die Umstände haben sich leider geändert, und ich kann erst 1,5 Monate später zur Eheschließung ausreisen. Sagen Sie bitte, werden meine Dokumente noch gültig?

A: Alle Dokumente sind zeitlich uneingeschränkt gültig, auch solche mit Apostille. Die einzige Ausnahme bildet die Erklärung zum Familienstand (Familienstandsbescheinigung). Sie ist 4 Monate gültig, nach Ablauf dieser Frist muß sie erneuert werden.

F: Wir haben in Dänemark geheiratet, das Zusammenleben wollte aber nicht so richtig klappen. Nun wollen wir uns scheiden lassen. Kann man in Dänemark auch schnell scheiden lassen?

A: Nein, Sie können sich in Dänemark nicht scheiden lassen. Die Ehe kann nur am Wohnort eines der Eheleute, z. B. In Rußland oder Deutschland, geschieden werden.

F: Wir beide sind russische Staatsangehörige, aber möchten in Dänemark heiraten, um dieses festliche Ereignis schöner und romantischer zu gestalten. Ist das möglich?

A: Ja, natürlich. Als russische Staatsangehörige dürfen Sie auch in Dänemark heiraten, wenn Sie über ein Schengen-Visum und richtig vorbereitete Dokumente verfügen.

F: Mein Verlobter ist italienischer Staatsbürger. Er hat aber schon seit 14 Jahren seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland. Wir beabsichtigen, in Dänemark zu heiraten. Werde ich keine Probleme bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bekommen?

A: Nein, sie werden keine Probleme bekommen, weil Ihr Verlobter ein EU-Bürger ist. Sie befinden sich in einer privilegierten Lage, weil sie in den Geltungsbereich des allgemeinen Aufenthaltsgesetzes nicht fallen werden.

F: Nach der Eheschließung in Dänemark haben wir 1 Jahr zusammen gelebt, aber jetzt möchte ich mich von meinem Mann scheiden lassen. Muß ich nach der Scheidung Deutschland zusammen mit meinem Kind verlassen?

A: Ist der Vater des Kindes ein Deutscher, so hat das Kind dementsprechend die deutsche Staatsbürgerschaft, und Sie als Mutter dürfen sich in Deutschland aufhalten, es sei denn das Sorgerecht wird Ihnen auf dem Rechtsweg entzogen. Stammt das Kind aus einer früheren Ehe, müssen Sie Deutschland zusammen mit dem Kind verlassen.

F: Ich habe russische Staatsangehörigkeit und wohne in Moskau. Jetzt möchte ich in Dänemark heiraten. Ich war jedoch schon mal verheiratet und wurde in Kasachstan geschieden. Kann man für das Dokument eine Apostille in Moskau erhalten?

A: Nein, das können Sie nicht. In Moskau können Sie lediglich eine notariell beglaubigte Abschrift dieser Urkunde mit einer Apostille versehen lassen. Dänische Behörden erkennen solche Dokumente leider nicht. Dänemark verlangt, daß nur das Original einer Urkunde mit der Apostille versehen wird. Diese kann man dementsprechend nur am Ausstellungsort der Urkunde tun, in Ihrem Fall in Kasachstan. Bedenken Sie auch, daß für Urkunden in alter Form (UdSSR) keine Apostille erteilt wird. In dem Fall sollten Sie eine Zweitausfertigung der Urkunde beantragen und dann mit einer Apostille versehen lassen.

F: Ich habe gehört, da? zur Eheschließung in Dänemark keine Scheidungsurkunden der alten Form angenommen werden, die zwar mit einer Unterschrift versehen sind, aber keine Angaben zum Familiennamen der entsprechenden Amtsperson beinhalten. Stimmt das?

A: Ja, das stimmt. Bis vor kurzem gab es solche Regel. Derzeit bestehen jedoch keine Einschränkungen. Zur Eheschließung werden Scheidungsurkunden sowohl der alten als auch der neuen Form angenommen. Sie müssen allerdings mit einer Apostielle versehen werden.

F: Was hat sich noch geändert, nachdem das neue Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union am 28.08.2007 in Kraft getreten ist?

A: Seit dem 28.08.2007 muß der nachziehende Ehegatte seine Grundkenntnisse in der deutschen Sprache (SD 1) nachweisen. Derzeit kann man die Kenntnisse mit einem Zertifikat des Goethe-Instituts nachweisen, das in vielen Städten der Russischen Föderation und GUS vertreten ist.

F: Ich studiere an einer Universität in Deutschland. Wir möchten in Dänemark heiraten. Muß ich nach der Eheschließung aus Deutschland ausreisen?

A: Nein. Sie gehören der Gruppe (Au-Pair-Mädchen, Studenten) an, die einen Aufenthaltstitel haben, was Ihnen dazu berechtigt, Deutschland nach der Eheschließung nicht verlassen zu müssen. Verwechseln Sie bitte eine mit einem Geschäftsvisum nicht.

F: Lohnt es sich für mich überhaupt aufgrund jüngster Änderungen der Gesetze, in Dänemark zu heiraten?

A: Trotz allem beleibt die Eheschließung in Dänemark die attraktivste und schnellste Lösung. Warum? Minimale Anzahl der vorzulegenden Dokumente. Die kürzeste Wartezeit. Für eine Eheschließung in Deutschland braucht man ein so genanntes „Visum zur Eheschließung", was an sich nicht einfach ist: man muß viel mehr Dokumente vorlegen, sie müssen ordnungsgemäß legalisiert oder mit einer Apostille überbeglaubigt werden und letztenendes beträgt die Wartezeit 3 – 6 Monate. In jedem Fall wird ein Zertifikat als Nachweis der Deutschkenntnisse benötigt. Für eine Eheschließung in Rußland braucht Ihr ausländischer Verlobter ein Ehefähigkeitszeugnis, das vom Standesamt erst nach Vorlage aller Dokumente (genau so viel wie für eine Eheschließung in Deutschland) ausstellt wird. In jedem Fall kommt man wieder zur Familienzusammenführung und zum Deutsch-Zertifikat zurück.

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